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Allgemeine Geschäftsbedingungen des FIZ Technik e.V. und der FIZ-Technik-Inform GmbH  - nachstehend für beide Unternehmen „FIZ Technik“  - (gültig ab 01. April 2010) (PDF-Datei)

1. Geltungsumfang, AGB des Anwenders

(1) Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Informationsdienstleistungen des FIZ Technik, soweit nicht in den spezifischen Beschreibungen der jeweiligen Dienstleistungen Abweichendes geregelt ist. Regelungen in den spezifischen Beschreibungen gehen im Falle von Widersprüchen denjenigen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen vor.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anwenders gelten für das Vertragsverhältnis zwischen ihm und FIZ Technik nicht. Im Übrigen wird deren Geltung auch für die Zukunft ausdrücklich vorab widersprochen.

2. Leistungen und Tarife, Währung

(1) Leistungsinhalte und -umfang bestimmen sich vorbehaltlich individueller Vereinbarung nach der jeweils aktuellen, unter www.fiz-technik.de abrufbaren Dienstleistungsbeschreibung.
(2) Die vom Anwender in Anspruch genommenen Dienste rechnet FIZ Technik zu den jeweils gültigen Tarifen gemäß der aktuellen, unter www.fiz-technik.de jederzeit abrufbaren Preislisten (Online-Service, Informationen im Abonnement) ab.

(3) Auf Vorauszahlungen werden keine Guthabenzinsen gewährt. Über geleistete Vorauszahlungen wird einmal jährlich zum 31. Dezember eine Aufstellung erstellt.

3. Fälligkeit und Verzug

Der Rechnungsbetrag ist mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

4. Pflichtverletzungen

(1) Die Erläuterung der Informationsinhalte und Funktionen in den Handbüchern und Dienstleistungsbeschreibungen versteht sich als Beschreibung von Nutzungsmöglichkeiten und nicht als rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Dienste und der eingesetzten Software. FIZ Technik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste und die darin enthaltenen Informationen für bestimmte vom Anwender beabsichtigte Zwecke geeignet sind.
(2) Für fehlerhafte Dienstleistungen kann der Anwender Nachbesserung verlangen. Schlägt diese fehl, kann der Anwender vom Vertrag zurücktreten oder seine Gegenleistung angemessen mindern. Ist der Anwender Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so verjähren vorstehende Gewährleistungsrechte innerhalb von 12 Monaten.
(3) Für technisch bedingte Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich von FIZ Technik ihre Ursache haben, sowie für Schäden aus höherer Gewalt haftet FIZ Technik nicht. Gleiches gilt für unrichtige Informationen und daraus entstehende Schäden, soweit die Informationen oder Dienste von Dritten hergestellt und über FIZ Technik angeboten werden. Ansprüche auf Richtigstellung und Schadenersatz können nur gegenüber diesen geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet FIZ Technik nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht essentielle Vertragspflichten wie etwa das Zugänglichmachen von Datenbanken betroffen sind. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Fälle zwingender Produkthaftung sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5. Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle Urheberrechte an den einzelnen Informationen und Diensten bleiben vorbehalten. Dem Anwender wird an den Informationen und Diensten lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Insbesondere darf der Anwender vorbehaltlich abweichender Regelungen in Dienstleistungsbeschreibungen oder individueller abweichender Absprachen Vervielfältigungen nur im Rahmen des § 53 UrhG anfertigen und die Informationen und Dienste nicht öffentlich zugänglich machen (§ 19a UrhG).
(2) Alle Dienste sind nur für den Eigenbedarf des Anwenders oder von Unternehmen bestimmt, zu denen ein Beteiligungsverhältnis des Anwenders von mindestens 51 % besteht. Jede weitere kommerzielle Nutzung der gelieferten Informationen und Dienste, gleichgültig in welcher Form, ist vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender schriftlicher Vereinbarung unzulässig.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Anwender wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass FIZ Technik die für die Abwicklung des Auftrags/Vertrags notwendigen Anwenderdaten, einschließlich Fragestellungen und Suchprofile, in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Anwender bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.
(2) Anwenderanfragen, Rechercheaufträge und Anwenderprofile werden vertraulich behandelt.

7. Rechteübertragung

Der Anwender ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit FIZ Technik ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FIZ Technik auf Dritte zu übertragen. FIZ Technik wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.

8. Schriftform

Abschluss, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung von Verträgen des Anwenders mit FIZ Technik sowie des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Anwender und FIZ Technik gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10. Wirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen des Vertrags undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

 

Nutzungsbedingungen für Online-Service TecFinder / FIZ-Technik-WEB (gültig ab 01. April 2010)

Für Online-Recherchen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ Technik mit folgenden ergänzenden Maßgaben.

1. Leistungen und Tarife

(1) FIZ Technik gewährt dem Anwender die Nutzung der im Online-System öffentlich zugänglichen Datenbanken und Dienstleistungen. Die Datenbanken stehen jederzeit, soweit nicht technische Störungen auftreten, zur Verfügung. Vorhersehbare erforderliche Unterbrechungen des Betriebs werden rechtzeitig bekannt gegeben.
(2) Die Nutzungstarife erhebt FIZ Technik gemäß der aktuellen Online-Preisliste, die unter www.fiz-technik.de online abgerufen werden kann.

2. Rechte und Pflichten des Anwenders, Zugangsberechtigung

(1) Die abgerufenen Ergebnisse dürfen nur für Zwecke der aktuellen Recherche verwendet werden. Sollten die Informationen beim Anwender längerfristig gespeichert werden, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des FIZ Technik. Jede weitere, insbesondere die kommerzielle Verwendung der Informationen sowie eine Weitergabe an Dritte sind vorbehaltlich der Regelung in Absatz (2) unzulässig.
(2) Informationsvermittler dürfen an ihre Auftraggeber Informationen aus den von FIZ Technik angebotenen Datenbanken nur weitergeben, wenn im Rahmen ihrer Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung der unter Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ Technik aufgeführten Bedingungen durch deren Auftraggeber gewährleistet ist.
(3) Zum Nachweis seiner Zugriffsberechtigung erhält der Anwender eine UserID, die er durch ein geheimzuhaltendes, selbst abänderbares Passwort sichert. Für den Schutz der Zugangsberechtigung hat er in seinem Verantwortungsbereich einzustehen.
(4) Kostenlose Testzugänge werden ausschließlich für Evaluationszwecke bereit gestellt. Eine kommerzielle Nutzung im Rahmen einer kostenlosenTeststellung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Pflichtverletzungen

(1) FIZ Technik haftet nicht für die missbräuchliche Verwendung der UserID durch Dritte, es sei denn, der Missbrauch wird durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten des FIZ Technik ermöglicht.
(2) Im Übrigen gelten die Regelungen der Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ Technik.

4. Vertragsdauer

a) TecFinder
(1) Die Nutzung eines Test-Angebots in TecFinder ist kostenlos für denjenigen Zeitraum und diejenigen Datenbanken für welche die Registrierung
erfolgt. Im Anschluss an das Test-Angebot kann ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, welcher die eingeschlossenen Datenbanken,
die Mindestlaufzeit des Vertrags, sowie den für den Vertrag gültigen Tarif enthält. Falls im Vertrag nicht anders bestimmt, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit.

b) FIZ-Technik-WEB
(1) Die mit der Bestätigung des Online-Antrags und der Vergabe der UserID erteilte Zugriffsberechtigung auf die von FIZ Technik angebotenen
Datenbanken gilt für unbegrenzte Zeit. Erfolgt eine schriftliche Kündigung der Zugriffsberechtigung durch den Anwender, löscht FIZ Technik
binnen einer Kalenderwoche nach Eingang der Kündigung die Zugriffsberechtigung. Die bis zur Löschung anfallende Nutzung wird berechnet.
(2) Wird eine UserID dauerhaft, mindestens jedoch über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht benutzt, ist FIZ Technik berechtigt, diese zu
sperren oder auch zu löschen.

5. Besondere Bedingungen für Intranet-Anbindungen

(1) Preise und Leistungen: Die Preise und Leistungen für Intranet-Anbindungen ergeben sich aus der jeweils gültigen aktuellen Beschreibung, die unter www.fiz-technik.de jederzeit abrufbar ist.
(2) Angebote und Ansprechpartner: FIZ Technik unterbreitet auf Anfrage individuelle Angebote für Intranet-Anbindungen. Ansprechpartner werden dem Anwender in der unter Ziffer 1 bezeichneten Beschreibung benannt.
(3) Vertragslaufzeiten: Für Intranetanbindungen gelten individuell vereinbarte Vertragslaufzeiten.

6. Vertragsverletzung

(1) Bei einem Verstoß des Anwenders gegen die Bestimmungen in Nr. 2 dieser Nutzungsbedingungen oder gegen Urheberrechtsregelungen ist FIZ Technik berechtigt, den Zugriff auf die Datenbanken fristlos zu sperren. Gleiches gilt, wenn der Anwender nach
dreimaliger Mahnung die noch offenen Rechnungen nicht in der festgesetzten Frist begleicht.
(2) Weitergehende Schadenersatzansprüche des FIZ Technik aus der Vertragsverletzung des Anwenders bleiben unberührt.

7. Besondere Bedingungen für einzelne Datenbanken

Im Folgenden werden für einzelne Datenbanken Sonderbedingungen für deren Nutzung aufgeführt, wie sie von deren jeweiligen Produzenten festgelegt wurden:
CEABA-VtB
Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, die Information ständig zu aktualisieren und zu komplettieren, kann die DECHEMA e.V. keine Haftung für Schäden übernehmen, die aufgrund der Nutzung der Datenbank entstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die DECHEMA e.V. über solche Schäden unterrichtet wurde. Die DECHEMA e.V. übernimmt auch keine Gewährleistung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der in CEABA gespeicherten Fakten.
INSPEC®
INSPEC-Daten dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung von The Institution of Engineering and Technology, London in Hardcopy Form vervielfältigt werden oder in maschinenlesbarer Form vervielfältigt oder gespeichert werden. Ausgenommen ist die vorübergehende oder dauerhafte Verwendung der Daten für den persönlichen Bedarf oder den Bedarf von Arbeitsgruppen. Unter keinen Umständen dürfen Kopien von Daten, die unter diesen Ausnahmetatbeständen gespeichtert sind, für den Wiederverkauf angeboten werden.
PATE, PADE
Die in dieser Datenbank enthaltenen Angaben beruhen auf Originaldaten des Europäischen Patentamts, des Deutschen Patent- und Markenamts und der WIPO. Thomson Reuters GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Daten.
TEGE - TED Tenders Electronic Daily
Die Anwender verpflichten sich, bei aus diesen Datenbanken entnommenen Informationen den Vermerk „TED, (c) Europäische Gemeinschaften“ anzubringen. FIZ Technik haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Informationen dieser Datenbank und daraus entstehende Schäden.

 

Besondere Bedingungen für Informationen im Abonnement  - TecScan (gültig ab 15. Dezember 2009)

Für Informationen im Abonnement gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ Technik mit folgenden ergänzenden Maßgaben.

1. Bezugsdauer
Bestellungen für Informationsdienste in gedruckter Form oder per E-Mail gelten für das Kalenderjahr. Sie verlängern sich um ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende gekündigt werden.

2. Preise
Die Preise für die Informationsdienstleistungen ergeben sich aus der unter www.fiz-technik.de jederzeit abrufbaren aktuellen Preisliste.

3. Datenbank-Lizenzen
Die Daten dürfen nur für die Informationsversorgung im Unternehmen verwendet werden. Die Verwendung der Daten - insbesondere für die Herstellung abgeleiteter, firmenexterner Informationsprodukte für Dritte - sowie die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Diese und darüberhinausgehende Nutzungsformen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung und einer gesonderten Preisvereinbarung mit FIZ Technik. Auf die Geltung der Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird im Übrigen ausdrücklich hingewiesen.

 

TecFinder

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