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Allgemeine Geschäftsbedingungen des FIZ Technik e.V. und der FIZ-Technik-Inform GmbH - nachstehend für beide Unternehmen „FIZ Technik“ - (gültig ab 01. April 2010) (PDF-Datei)
1. Geltungsumfang, AGB des Anwenders
(1) Die vorliegenden Bedingungen gelten für die
Informationsdienstleistungen des FIZ Technik, soweit nicht in den
spezifischen Beschreibungen der jeweiligen Dienstleistungen
Abweichendes geregelt ist. Regelungen in den spezifischen
Beschreibungen gehen im Falle von Widersprüchen denjenigen der
vorliegenden Allgemeinen Bedingungen vor.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anwenders gelten für das
Vertragsverhältnis zwischen ihm und FIZ Technik nicht. Im Übrigen wird
deren Geltung auch für die Zukunft ausdrücklich vorab widersprochen.
2. Leistungen und Tarife, Währung
(1) Leistungsinhalte und -umfang bestimmen sich vorbehaltlich
individueller Vereinbarung nach der jeweils aktuellen, unter
www.fiz-technik.de abrufbaren Dienstleistungsbeschreibung.
(2) Die vom Anwender in Anspruch genommenen Dienste rechnet FIZ Technik
zu den jeweils gültigen Tarifen gemäß der aktuellen, unter
www.fiz-technik.de jederzeit abrufbaren Preislisten (Online-Service, Informationen im Abonnement) ab.
(3) Auf Vorauszahlungen werden keine Guthabenzinsen gewährt. Über
geleistete Vorauszahlungen wird einmal jährlich zum 31. Dezember eine
Aufstellung erstellt.
3. Fälligkeit und Verzug
Der Rechnungsbetrag ist mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
4. Pflichtverletzungen
(1) Die Erläuterung der Informationsinhalte und Funktionen in den
Handbüchern und Dienstleistungsbeschreibungen versteht sich als
Beschreibung von Nutzungsmöglichkeiten und nicht als rechtsverbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Dienste und der eingesetzten
Software. FIZ Technik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die
angebotenen Dienste und die darin enthaltenen Informationen für
bestimmte vom Anwender beabsichtigte Zwecke geeignet sind.
(2) Für fehlerhafte Dienstleistungen kann der Anwender Nachbesserung
verlangen. Schlägt diese fehl, kann der Anwender vom Vertrag zurücktreten
oder seine Gegenleistung angemessen mindern. Ist der Anwender Unternehmer,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so verjähren vorstehende
Gewährleistungsrechte innerhalb von 12 Monaten.
(3) Für technisch bedingte Störungen, die nicht im
Verantwortungsbereich von FIZ Technik ihre Ursache haben, sowie für
Schäden aus höherer Gewalt haftet FIZ Technik nicht. Gleiches gilt für
unrichtige Informationen und daraus entstehende Schäden, soweit die
Informationen oder Dienste von Dritten hergestellt und über FIZ Technik
angeboten werden. Ansprüche auf Richtigstellung und Schadenersatz
können nur gegenüber diesen geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet
FIZ Technik nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht
essentielle Vertragspflichten wie etwa das Zugänglichmachen von Datenbanken betroffen sind. Vorstehende
Haftungsbegrenzung gilt nicht für Fälle zwingender Produkthaftung sowie
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der
Gesundheit.
5. Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Alle Urheberrechte an den einzelnen Informationen und Diensten
bleiben vorbehalten. Dem Anwender wird an den Informationen und Diensten
lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Insbesondere darf der Anwender vorbehaltlich abweichender Regelungen in
Dienstleistungsbeschreibungen oder individueller abweichender
Absprachen Vervielfältigungen nur im Rahmen des § 53 UrhG anfertigen
und die Informationen und Dienste nicht öffentlich zugänglich machen (§
19a UrhG).
(2) Alle Dienste sind nur für den Eigenbedarf des Anwenders oder von
Unternehmen bestimmt, zu denen ein Beteiligungsverhältnis des Anwenders
von mindestens 51 % besteht. Jede weitere kommerzielle Nutzung der
gelieferten Informationen und Dienste, gleichgültig in welcher Form,
ist vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender schriftlicher
Vereinbarung unzulässig.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Anwender wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf
hingewiesen, dass FIZ Technik die für die Abwicklung des
Auftrags/Vertrags notwendigen Anwenderdaten, einschließlich
Fragestellungen und Suchprofile, in maschinenlesbarer Form speichert
und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Anwender bestehenden
Vertragsverhältnisses verarbeitet.
(2) Anwenderanfragen, Rechercheaufträge und Anwenderprofile werden vertraulich behandelt.
7. Rechteübertragung
Der Anwender ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus
dem Vertragsverhältnis mit FIZ Technik ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von FIZ Technik auf Dritte zu übertragen. FIZ Technik wird
die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
8. Schriftform
Abschluss, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung von Verträgen des Anwenders mit FIZ Technik sowie des Schriftformerfordernisses bedürfen der
Schriftform.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Anwender und FIZ Technik gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Frankfurt am
Main als Gerichtsstand vereinbart, sofern beide Vertragsparteien
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
10. Wirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen des Vertrags undurchführbar sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Nutzungsbedingungen für Online-Service TecFinder / FIZ-Technik-WEB (gültig ab 01. April 2010)
Für Online-Recherchen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ Technik mit folgenden ergänzenden Maßgaben.
1. Leistungen und Tarife
(1) FIZ Technik gewährt dem Anwender die Nutzung der im Online-System öffentlich zugänglichen Datenbanken und Dienstleistungen.
Die Datenbanken
stehen jederzeit, soweit nicht technische Störungen auftreten, zur
Verfügung. Vorhersehbare erforderliche Unterbrechungen des Betriebs
werden rechtzeitig bekannt gegeben.
(2) Die Nutzungstarife erhebt FIZ Technik gemäß der aktuellen
Online-Preisliste, die unter www.fiz-technik.de online abgerufen werden
kann.
2. Rechte und Pflichten des Anwenders, Zugangsberechtigung
(1) Die abgerufenen Ergebnisse dürfen nur für Zwecke der aktuellen
Recherche verwendet werden. Sollten die Informationen beim Anwender
längerfristig gespeichert werden, so bedarf dies der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des FIZ Technik. Jede weitere, insbesondere
die kommerzielle Verwendung der Informationen sowie eine Weitergabe an
Dritte sind vorbehaltlich der Regelung in Absatz (2) unzulässig.
(2) Informationsvermittler dürfen an ihre Auftraggeber Informationen
aus den von FIZ Technik angebotenen Datenbanken nur weitergeben, wenn
im Rahmen ihrer Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen die
Einhaltung der unter Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ
Technik aufgeführten Bedingungen durch deren Auftraggeber gewährleistet
ist.
(3) Zum Nachweis seiner Zugriffsberechtigung erhält der Anwender eine
UserID, die er durch ein geheimzuhaltendes, selbst abänderbares
Passwort sichert. Für den Schutz der Zugangsberechtigung hat er in
seinem Verantwortungsbereich einzustehen.
(4) Kostenlose Testzugänge werden ausschließlich für Evaluationszwecke bereit gestellt. Eine kommerzielle Nutzung im Rahmen einer kostenlosenTeststellung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Pflichtverletzungen
(1) FIZ Technik haftet nicht für die missbräuchliche Verwendung der
UserID durch Dritte, es sei denn, der Missbrauch wird durch ein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten des FIZ Technik
ermöglicht.
(2) Im Übrigen gelten die Regelungen der Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ Technik.
4. Vertragsdauer
a) TecFinder
(1) Die Nutzung eines Test-Angebots in TecFinder ist kostenlos für denjenigen Zeitraum und diejenigen Datenbanken für welche die Registrierung
erfolgt. Im Anschluss an das Test-Angebot kann ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden, welcher die eingeschlossenen Datenbanken,
die Mindestlaufzeit des Vertrags, sowie den für den Vertrag gültigen Tarif enthält. Falls im Vertrag nicht anders bestimmt, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit.
b) FIZ-Technik-WEB
(1) Die mit der Bestätigung des Online-Antrags und der Vergabe der UserID erteilte Zugriffsberechtigung auf die von FIZ Technik angebotenen
Datenbanken gilt für unbegrenzte Zeit. Erfolgt eine schriftliche Kündigung der Zugriffsberechtigung durch den Anwender, löscht FIZ Technik
binnen einer Kalenderwoche nach Eingang der Kündigung die Zugriffsberechtigung. Die bis zur Löschung anfallende Nutzung wird berechnet.
(2) Wird eine UserID dauerhaft, mindestens jedoch über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht benutzt, ist FIZ Technik berechtigt, diese zu
sperren oder auch zu löschen.
5. Besondere Bedingungen für Intranet-Anbindungen
(1) Preise und Leistungen: Die
Preise und Leistungen für Intranet-Anbindungen ergeben sich aus der
jeweils gültigen aktuellen Beschreibung, die unter www.fiz-technik.de
jederzeit abrufbar ist.
(2) Angebote und Ansprechpartner: FIZ Technik unterbreitet auf Anfrage
individuelle Angebote für Intranet-Anbindungen. Ansprechpartner werden
dem Anwender in der unter Ziffer 1 bezeichneten Beschreibung benannt.
(3) Vertragslaufzeiten: Für Intranetanbindungen gelten individuell vereinbarte Vertragslaufzeiten.
6. Vertragsverletzung
(1) Bei einem Verstoß des Anwenders
gegen die Bestimmungen in Nr. 2 dieser Nutzungsbedingungen oder gegen
Urheberrechtsregelungen ist FIZ Technik berechtigt, den Zugriff auf die
Datenbanken fristlos zu sperren. Gleiches gilt, wenn der Anwender nach
dreimaliger Mahnung die noch offenen Rechnungen nicht in der festgesetzten Frist begleicht.
(2) Weitergehende Schadenersatzansprüche des FIZ Technik aus der Vertragsverletzung des Anwenders bleiben unberührt.
7. Besondere Bedingungen für einzelne Datenbanken
Im Folgenden werden für einzelne
Datenbanken Sonderbedingungen für deren Nutzung aufgeführt, wie sie von
deren jeweiligen Produzenten festgelegt wurden:
CEABA-VtB
Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, die Information ständig
zu aktualisieren und zu komplettieren, kann die DECHEMA e.V. keine
Haftung für Schäden übernehmen, die aufgrund der Nutzung der Datenbank
entstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die DECHEMA e.V. über
solche Schäden unterrichtet wurde. Die DECHEMA e.V. übernimmt auch
keine Gewährleistung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der in
CEABA gespeicherten Fakten.
INSPEC®
INSPEC-Daten dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung von The
Institution of Engineering and Technology, London in Hardcopy Form
vervielfältigt werden oder in maschinenlesbarer Form vervielfältigt
oder gespeichert werden. Ausgenommen ist die vorübergehende oder
dauerhafte Verwendung der Daten für den persönlichen Bedarf oder den
Bedarf von Arbeitsgruppen. Unter keinen Umständen dürfen Kopien von
Daten, die unter diesen Ausnahmetatbeständen gespeichtert sind, für den
Wiederverkauf angeboten werden.
PATE, PADE
Die in dieser Datenbank enthaltenen Angaben beruhen auf Originaldaten
des Europäischen Patentamts, des Deutschen Patent- und Markenamts und
der WIPO. Thomson Reuters GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die
Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Daten.
TEGE - TED Tenders Electronic Daily
Die Anwender verpflichten sich, bei aus diesen Datenbanken entnommenen
Informationen den Vermerk „TED, (c) Europäische Gemeinschaften“
anzubringen. FIZ Technik haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Informationen dieser Datenbank und daraus entstehende Schäden.
Besondere Bedingungen für Informationen im Abonnement - TecScan (gültig ab 15. Dezember 2009)
Für Informationen im Abonnement gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FIZ Technik mit folgenden ergänzenden Maßgaben.
1. Bezugsdauer
Bestellungen für Informationsdienste in gedruckter Form oder per E-Mail
gelten für das Kalenderjahr. Sie verlängern sich um ein weiteres
Kalenderjahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum
Jahresende gekündigt werden.
2. Preise
Die Preise für die Informationsdienstleistungen ergeben sich aus der
unter www.fiz-technik.de jederzeit abrufbaren aktuellen Preisliste.
3. Datenbank-Lizenzen
Die Daten dürfen nur für die Informationsversorgung im Unternehmen
verwendet werden. Die Verwendung der Daten - insbesondere für die
Herstellung abgeleiteter, firmenexterner Informationsprodukte für
Dritte - sowie die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet.
Diese und darüberhinausgehende Nutzungsformen bedürfen einer
schriftlichen Genehmigung und einer gesonderten Preisvereinbarung mit
FIZ Technik. Auf die Geltung der Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird im Übrigen ausdrücklich hingewiesen.
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